Sie liefern Ihre fertige Bilanz & Erfolgsrechnung. eBilanz Fabrik erstellt daraus die Datei im Schweizer Standard eCH-0276 V1.0.0 — erzeugt nach dem offiziellen Schema und strukturell geprüft — für den Import in das Steuerportal Ihres Kantons (Kanton Zürich: ZHcorporateTax). Vorgesehener Preis zum Start: CHF 45.95, und das ist der Endbetrag — es kommt keine MWST hinzu.
Frühzugang anfragen → So funktioniert'sDeutscher Anbieter, Schweizer Standard. Hinter eBilanz Fabrik steht David Wirfs, Einzelunternehmen — eBilanz Fabrik, Naumannstraße 1, 50735 Köln, Deutschland. In Deutschland ist eBilanz Fabrik im Einsatz; für die Schweiz erstellen wir die Datei nach dem Standard eCH-0276 V1.0.0. Kontakt: hello@ebilanzfabrik.de · Impressum
Von Ihrer fertigen Jahresrechnung → eCH-0276-Datei → für den Import in Ihr kantonales Steuerportal.
Ihre fertigen Zahlen rein — die eCH-0276-Datei nach dem offiziellen Schema raus. Kein zweites Werkzeug, keine erneute Erfassung.
Sie reichen ein, in Ihrem eigenen kantonalen Portal, unter Ihrem eigenen Zugang. Ihre Zahlen verwenden wir ausschliesslich für Ihren Auftrag — keine Profile, keine Werbung, kein Weiterverkauf. Auftragsunterlagen bewahren wir so lange auf, wie das Gesetz es uns vorschreibt (siehe Datenschutz).
CHF 45.95 — vorgesehener Preis zum Start, der Endbetrag, kein MWST-Aufschlag. Kein Abo, pro Einreichungsdatei.
In der Schweiz läuft die eBilanz über den Standard eCH-0276 — eingereicht wird bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung. Der Standard sieht vor, dass die Datei in die kantonale Deklarationslösung importiert wird; für den Kanton Zürich ist das ZHcorporateTax, mit Zugang über die Registernummer für den Portalzugang und den zugehörigen Zugangscode aus dem Schreiben des kantonalen Steueramts. Diesen Import haben wir noch nicht selbst getestet — wir schalten das Angebot erst frei, wenn er getestet ist. eBilanz Fabrik erstellt die eCH-0276-Datei aus Ihren fertigen Zahlen — keine Steuerberatung, rein technisch. Ob eine Einreichung angenommen wird, entscheidet die Steuerverwaltung; das sagen wir nicht zu. Weitere Kantone nehmen wir auf, sobald deren Portale den Import der eCH-0276-Datei unterstützen; ein Anspruch darauf besteht nicht.
Noch nicht. Wir haben die Erzeugung der eCH-0276-Datei für den Kanton Zürich vorbereitet. Bis zur Freischaltung fehlen noch vier Dinge: der Eingabeweg für Ihre Schweizer Zahlen, die Zahlung in CHF, die Schweizer Rechnung — und der Import in ZHcorporateTax, mit einem echten kantonalen Zugang getestet. Wir verkaufen keine Datei, die wir noch kein Portal haben annehmen sehen. Tragen Sie sich für den Frühzugang ein.
David Wirfs, Einzelunternehmen — eBilanz Fabrik, Naumannstraße 1, 50735 Köln, Deutschland. Es gibt keine Schweizer Gesellschaft, keine Schweizer Adresse und keine UID — das sagen wir lieber deutlich, als es zu verwischen. Vertrag und Rechnung laufen über das deutsche Einzelunternehmen; Kontakt ist hello@ebilanzfabrik.de. Vollständige Angaben im Impressum.
Nein. eBilanz Fabrik ist Software, die bereits von Ihnen finalisierte Zahlen in das Schweizer eBilanz-Format (eCH-0276) konvertiert. Keine inhaltliche Prüfung, keine Zuordnungs-Entscheidungen — und auch keine Auskunft zu Ihrer MWST-Situation; das gehört zu Ihnen und Ihrer Treuhand.
Sie selbst, in Ihrem eigenen kantonalen Steuerportal (z. B. ZHcorporateTax) unter Ihrem eigenen Zugang. eBilanz Fabrik erstellt die Datei; eingereicht wird unter Ihrer Kontrolle. Wir übermitteln nichts und reichen nie in Ihrem Namen ein.
Für Schweizer juristische Personen (GmbH, AG, Vereine, Stiftungen), die ihre Jahresrechnung nach OR elektronisch einreichen. Zum Start ausschliesslich der Kanton Zürich — weitere Kantone nehmen wir auf, sobald deren Portale den Import unterstützen; ein Anspruch darauf besteht nicht. Ist Ihr Fall ausserhalb des Rahmens, sagt eBilanz Fabrik es Ihnen, statt zu raten.
Der gesamte Betrag, den Sie an eBilanz Fabrik zahlen. eBilanz Fabrik ist in der Schweiz nicht MWST-pflichtig und stellt keine Schweizer MWST in Rechnung; deutsche Umsatzsteuer fällt auf eine Leistung an ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen nicht an (Leistungsort am Sitz des Empfängers, § 3a Abs. 2 UStG). Ob auf Ihrer Seite steuerliche Pflichten entstehen, beurteilen Sie bzw. Ihre Treuhand — wir erteilen keine Steuerberatung. Massgeblich ist der Betrag, der Ihnen im Bestellvorgang unmittelbar vor der verbindlichen Bestellung angezeigt wird.
Wir sammeln keine Adressen auf Vorrat. Wer sich einträgt, bekommt von uns genau das:
Kein Newsletter, keine Weitergabe an Dritte. Eine Zeile an uns genügt, und Sie stehen nicht mehr auf der Liste. Wir nennen bewusst weder eine Antwortfrist noch einen festen Melderhythmus, den wir heute nicht garantieren können. Ein Startdatum nennen wir erst, wenn wir es halten können: Der Import in ZHcorporateTax muss zuvor mit einem echten kantonalen Zugang getestet sein.